Fort- und Weiterbildung wird in der Regel vom Arbeitnehmer selbst bezahlt, kann allerdings nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) gefördert und über ein Darlehen finanziert werden. Häufig wird diese Form der Finanzierung auch als „Meister-BAföG“ bezeichnet.
Die Fort- und Weiterbildungen des BFW Hamburg können in der Regel nach den Richtlinien des Meister-BaföG gefördert werden.
Mehr Informationen zur den Förderbedingungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.meister-bafoeg.info
Dort finden Sie neben den allgemeinen Informationen auch Beispielrechnungen und unter dem Stichwort „Antragstellung“ eine Liste der „Ämter für Ausbildungsförderung“.
Diese regionalen Ämter beraten zum Meister-BaföG und sind die für Antragstellung zuständig.
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